In seinem Artikel »Barrierefreies Wohnen« informiert uns Andreas Haugeneder (AlexOffice Rodenkirchen) über Merkmale, die eine für Menschen mit Behinderung angemessen gestaltete Wohnung ausmachen. Außerdem erfahren wir, wo wir Fördermittel für Umbauten beantragen können.
Barrierefreies Wohnen
Menschen mit Behinderung (zum Beispiel Rollstuhlfahrer) oder auch ältere Menschen sind häufig auf „barrierefreien“, also leicht zugänglichen und unbehindert bewohnbaren Wohnraum angewiesen.
Wesentliche Kriterien für eine Wohnung ohne Hindernisse sind unter anderem ebenerdige Zugänge, ausreichend Platz für Bewegungsfreiheit, leicht erreichbare Bedienelemente sowie sichere Sanitäranlagen.
Angemessene Umbauten einer Wohnung lassen sich oft durch Fördermittel wie Zuschüsse der Pflegekasse oder der Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) finanziell unterstützen.
Merkmale für eine barrierefreie Wohnung
- Zugänglichkeit: Ebenerdiger Eingang, ohne Stufen und Schwellen, ggf. mit Lift oder Aufzug.
- Bewegungsfreiheit: Ausreichend Platz in Wohn-, Küchen- und Sanitärbereichen, besonders für Rollatoren oder Rollstühle.
- Bedienelemente: Türgriffe, Lichtschalter und Fenstergriffe in erreichbarer Höhe.
- Hygienebereich: Ebenerdige Dusche oder Dusche mit niedrigem Einstieg, eine Badewanne mit niedrigem Einstieg und ein unterfahrbares Waschbecken.
- Beleuchtung: Ausreichende und gut platzierte Beleuchtung, die auch eine sich verschlechternde Sehkraft berücksichtigt.
Beantragung von Umbauten durch Mieter oder Eigentümer
- Mieter können Umbauten beantragen und haben in der Regel einen gesetzlichen Anspruch darauf, sofern die Zustimmung des Vermieters nicht unzumutbar ist. Kleine Umbauten wie Haltegriffe erfordern keine Genehmigung, größere Umbauten wie ein Badumbau können eine Baugenehmigung erfordern.
- Eigentümer können Umbauten frei nach ihren individuellen Bedürfnissen gestalten.
Förderung
- Die Pflegekasse kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Maßnahmen gewähren, die das Wohnumfeld verbessern (bis zu 4.180 € pro Maßnahme).
- Die staatliche Förderbank KfW bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für barrierefreie Maßnahmen an.
Ein Beitrag von Andreas Haugeneder
Weiterführende Links
- Eine Behindertengerechte Wohnung (Barrierefreies Wohnen) | Andreas Haugeneder in seinem Blog „Die Bedeutung von Inklusion“
- Wann ist eine Wohnung rollstuhlgerecht, behindertengerecht oder barrierefrei? | Aktion Mensch
- Barrierefreie Wohnung – oft eine Ausnahme | Aktion Mensch
Titelfoto (Ausschnitt) von Point3D Commercial Imaging Ltd. auf Unsplash
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