In diesem Beitrag stellt Marie-Louise Buschheuer aus dem AlexOffice die Petition »Abschlagsfreie Rente ab 60: Auch für Beschäftigte von Behindertenwerkstätten?« vor, die in einem Petitionsausschuss des Bundestages verabschiedet wurde. Marie-Louise erklärt uns, worum es dabei geht, lässt uns wissen, was sie persönlich davon hält und fragt auch nach unseren Meinungen.
Abschlagsfreie Rente ab 60: Auch für Beschäftigte von Behindertenwerkstätten?
Wer in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, zahlt in aller Regel in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das soll gewährleisten, dass man im Alter ohne zu arbeiten genug Geld zum Leben hat.
Das derzeitige Renteneintrittsalter liegt bei 65 Jahren. Nun wurde in einem Petitionsausschuss des Bundestages die Petition verabschiedet, dass schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr eine abschlagsfreie Rente erhalten sollen.
Petitionsausschuss?
Themen, die im Bundestag besprochen werden, durchlaufen für gewöhnlich im Vorfeld Gremien oder Petitionsausschüsse. Das soll dafür sorgen, dass nicht jede unnütze oder nicht umsetzbare Idee direkt von allen Abgeordneten diskutiert werden muss.
Also prüft ein Ausschuss im Vorfeld, ob es dem Bundestag vorgelegt wird, was sich Minister oder Bürger da ausgedacht haben. Und genau das ist mit dem oben genannten Vorschlag gemeint.
Abschlagsfreie Rente – gibt es auch Rente mit Abschlägen?
Ja, die gibt es. Denn wer vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen möchte, der kann das machen. Das geht dann bereits mit 63 Jahren. Allerdings verzichtet er dabei auf einen Anteil seiner gesetzlichen Rente, damit die fehlenden Jahre aufgefangen werden. Dieser Abschlag kann bis zu 14,4 % der Rentenzahlung ausmachen.
Ausnahmen gibt es derzeit noch für schwerbehinderte Menschen, die bis 1951 geboren wurden: Jene können bereits mit 60 Jahren in die vorzeitige Rente gehen – mit Abschlägen – und ab 63 in die normale Altersrente.
Warum sollen Menschen mit Behinderung eigentlich früher in die Altersrente gehen?
Für Menschen mit Behinderung ist das Leben oftmals wesentlich anstrengender, als für einen gänzlich gesunden Menschen. Egal ob nun geistige, körperliche oder psychische Behinderungen vorliegen: Der Verschleiß ist größer.
Ich kenne es aus meinem Leben: Meine Arbeit kostet mich mehr Kraft und powert mich schneller aus als einen gesunden Menschen.
Rechnen wir das auf ein Leben hoch, sind wir schneller an dem Punkt angekommen, der alle Reserven aufgebraucht hat.
Ein weiterer Punkt ist, dass viele Menschen mit Behinderung dieses hohe Eintrittsalter nicht erreichen. Gerade eine Vielzahl an geistiger oder körperlicher Behinderung senkt die Lebenserwartung. Auch psychische Beeinträchtigungen können die Spanne verringern.
Was möchte die Petition nun erreichen?
Der Bundestag soll nun darüber diskutieren und prüfen, ob es möglich ist, das Renteneintrittsalter für Menschen mit Schwerbehinderung auf 60 Jahre abzusenken. Ohne dass Abschläge gemacht werden müssen.
Dazu ist es nötig, den finanziellen Mehraufwand zu überprüfen, Vorgaben zu definieren und eine entsprechende Mehrheit der Abgeordneten dafür zu gewinnen.
Es ist also noch ein langer Weg, aber der erste Schritt ist getan.
Persönliche Meinung!
Dass das Renteneintrittsalter für Menschen mit Behinderung bedingungslos auf 60 gesenkt wird, fände ich gut. Denn leider erreichen viele Behinderte das eigentliche Alter nicht.
Auch innerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird immer wieder erlebt, dass Beschäftigte sterben, bevor sie das Renteneintrittsalter erreichen.
Persönlich kenne ich auch einen dieser Fälle. Und es tut mir gerade für diese Menschen leid. Wir Beschäftigten arbeiten in dem Rahmen, den wir können, so gut wir können. Ein früheres Renteneintrittsalter würde vielen von uns das Leben erleichtern und uns ein sicheres Gefühl geben.
Wie denkt ihr darüber? Seid ihr dafür oder dagegen?
Wer mehr erfahren möchte, kann sich auf der Seite des Deutschen Bundestages https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-931068 oder über Kobinet https://kobinet-nachrichten.org informieren.
Ein Beitrag von Marie-Louise Buschheuer
sternenruferin – Abschlagsfreie Rente ab 60: Auch für Beschäftigte von Behindertenwerkstätten?
Foto (bearbeiteter Ausschnitt) von Vick Mellon auf Unsplash
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Das bewältigte Leid als Mensch mit Beeinträchtigung sollte gewertschätzt und sowohl ein angemessener Lohn als auch eine gute Alterssicherung gewährleistet werden. Denn niemand hat sich seine oder ihre Krankheit ausgesucht, sondern kämpft, oftmals respektgebietend und heldenhaft, gegen diese an!
Achtung aufgepasst: Mit einer Schwerbehinderung ab Grad 50 kann man schon sehr viel früher (mit Abschlägen) in die reguläre Altersrente gehen.
Ich bin Jahrgang 1960 (jetzt 62 Jahre alt) und hätte bereits vor knapp einem Jahr in Rente gehen können – wusste ich allerdings nicht.
Deswegen für alle um die 60 Jahre, bitte mal googlen, wie man schon früher in die Rente kommt oder Kontakt mit der Rentenstelle aufnehmen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Standorte/AB-Stellen/Traeger/Rheinland/SZ_Koeln_Standort.html
Hallo, ich selbst habe als 57jährige Schwerbehinderte an den Bundestag wegen der
Petition abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte
geschrieben, und für diesen Vorschlag gevotet.
Ein Parteimitglied aus der SPD schrieb mir, dass
dieser Vorschlag gesetzlich nicht umsetzbar wäre,
da dies anderen Personengruppen gegenüber
nicht vertretbar wäre und auch sozial nicht gerecht.
Diesem Parteimitglied werde ich 2 Wochen Praktikum an meiner Arbeitsstelle anbieten.
Da würde Sie bestimmt eine vollkommen andere
Meinung haben. Denn an sehr vielen Arbeits-
plätzen wird von Schwerbehinderten genauso viel
Leistung eingefordert wie von Gesunden.
Dann erklären sie mir mal liebes SPD Parteimitglied warum es Beamte mit ihren vielen vielen Vorteilen gegenüber anderen Personengruppen gerecht ist mit 55 In Rente zu gehen
Nun habe ich nochmals an den Bundestag wegen
der abschlagsfreien Rente für Schwerbehinderte ab 60 geschrieben.
Ich sehe es als ungerecht an , dass ich 1966 geborene Schwerbehinderte gegenüber einen früher geborenen Schwerbehinderten ungleich behandelt werde.
Vielleicht sind ja meine Krankheiten weniger
gravierend als von einem früher geborenen
Schwerbehinderten (vorausgesetzt, dieser hätte
die gleichen Krankheiten).
Das Thema abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte ab 60 ist meiner Kenntnis
nach für den Bundestag ad acta.
Das Beste wäre wiederholt Petitionen dorthin
einzureichen.
Die Hoffnung stirbt zuletzt….